Katzenrecht
Es
gehört zur artgerechten Haltung, das Katzen ein Recht auf Auslauf haben. Auch
wenn
sie Jagd auf andere Tier machen, ist man in keinster Weise verpflichtet,
die Katze einzu-
sperren.
Sollten
im Mietvertrag keinerlei Hinweise über Tierhaltung zu finden sein und führt
die Kat-
zenhaltung auch zu keiner Belästigung, dann kann sie auch in einer Mietwohnung
gehal-
ten werden. In den meisten Fällen kann der Vermieter seine Zustimmung auch
nicht ver-
weigern. Es sei denn, dass es z.B. zu viele Katzen sind. Liegt aber keine Belästigung
vor,
muss der Vermieter die Katzen trotzdem dulden.
Eigentumswohnung
Da
sind Katzen grundsätzlich erlaubt. Nur vom Wonungseigentümer kann die Anzahl
der
Katzen begrenzt werden.
Haftung
Kommt
ein Mensch oder Gegenstand durch die Katze zu Schaden, dann muss man dafür
haften. Hat der Geschädigte Deine Katze provoziert, dann hat er auch ein
Mitverschulden.
Das gleiche gilt, wenn jemand eine fremde Katze streichelt. Wenn Besucher von
Deiner
Katze gebissen oder gekratzt werden, dann ist man dafür verantwortlich.
TIP:
Erkundigen Sie sich bei der Haftplichtversicherung, ob die Katze mitversichert
ist.
Strasse
Wenn
die Katze durch ein Fahrzeug erfasst wird, und dabei ist ein Schaden entstanden,
ist
man schadenersatzpflichtig. Ist die Katze dabei verletzt worden, ist der
Fahrer dazu ver-
pflichtet, der Katze Hilfe zu leisten z.B. zum Tierarzt
bringen. Er muss zwar das Honorar
vom Tierarzt bezahlen, kann es aber vom Besitzer zurückverlangen.
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by Petra
Schütz